E-Rechnung für Handwerker: Was Sie 2026 wissen müssen
Was ist die E-Rechnung?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen können. Ab 2027 wird auch das Versenden zur Pflicht, für größere Betriebe schon ab 2026.
Das betrifft auch Handwerksbetriebe. Egal ob Tischler, Dachdecker oder Elektriker: Die E-Rechnung kommt.
Was bedeutet das konkret?
Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF per Mail. Es ist ein maschinenlesbares Format (XRechnung oder ZUGFeRD), das automatisch verarbeitet werden kann. Ihre Kunden, besonders wenn Sie für öffentliche Auftraggeber arbeiten, werden das bald verlangen.
Was müssen Sie jetzt tun?
1. Software prüfen: Kann Ihre aktuelle Software E-Rechnungen erstellen und empfangen?
2. Format wählen: ZUGFeRD ist für die meisten Handwerker die bessere Wahl, da es auch als normales PDF lesbar bleibt.
3. Prozesse anpassen: Rechnungen müssen digital archiviert werden (GoBD-konform).
4. Team informieren: Ihre Mitarbeiter müssen wissen, wie das neue System funktioniert.
Die gute Nachricht
Mit der richtigen Software ist die Umstellung einfacher als gedacht. KI-native Plattformen wie HandwerkerCRM erstellen E-Rechnungen automatisch aus Ihren Sprachnotizen. Sie sprechen rein, was Sie auf der Baustelle gemacht haben, und die KI erstellt eine konforme Rechnung.
Nie wieder tippen. Nie wieder Formatprobleme.
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