E-Rechnung · Fliesenleger
E-Rechnung für Fliesenleger
Als Fliesenlegerbetriebe erfüllen Sie die E-Rechnungspflicht ganz nebenbei. Die E-Rechnungspflicht kommt ab 2025 schrittweise für B2B-Rechnungen. HandwerkerCRM erzeugt Ihre Rechnungen automatisch im ZUGFeRD-Format (Factur-X) — die maschinenlesbaren Daten stecken direkt in der PDF. Sie müssen sich um Formate, Standards und Fristen nicht kümmern.
Keine Kreditkarte nötig · DSGVO-konform · Server in Deutschland
Kennen Sie das als Fliesenlegerbetriebe?
- ✕Aufmaße für Bäder und Böden auf Zetteln, die bei der Angebotserstellung fehlen.
- ✕Angebote nach Quadratmeter mit Verlege-Art und Verschnitt kosten Zeit.
- ✕Material pro Baustelle (Fliesen, Kleber, Fugenmasse) lässt sich kaum nachhalten.
E-Rechnung für Fliesenleger nimmt Ihnen genau diesen Büro-Papierkram ab.
So löst HandwerkerCRM das
ZUGFeRD automatisch eingebaut
Jede Rechnung wird im ZUGFeRD-Format (Factur-X) erzeugt: eine normale PDF mit eingebetteten, maschinenlesbaren XML-Daten. Sie klicken „senden“ — die E-Rechnung ist automatisch dabei.
Pflicht erfüllt, ohne Umstellung
Sie schreiben Ihre Rechnung wie bisher. Die maschinenlesbaren E-Rechnungs-Daten entstehen im Hintergrund — kein Format wählen, kein Steuerberater-Workshop nötig.
GoBD-konforme Ablage
Jede Rechnung wird revisionssicher und unveränderbar archiviert — so, wie es das Finanzamt verlangt.
Rechtzeitig vorbereitet
Die Pflicht greift gestaffelt. Mit HandwerkerCRM sind Sie ab Tag 1 bereit, statt im letzten Moment umzustellen.
So einfach geht das im Fliesenleger-Alltag
„Auftrag Badezimmer Familie Bauer: Boden 12 Quadratmeter und Wände 28 Quadratmeter Feinsteinzeug, Großformat, Dusche bodengleich, Material besorge ich.“
Die fertige Rechnung wird automatisch im ZUGFeRD-Format (Factur-X) erzeugt — die maschinenlesbare E-Rechnung steckt direkt in der PDF, ganz ohne Umstellung.
Damit der Fliesenleger gewerbliche Aufträge E-Rechnungs-konform abrechnet
Fliesenarbeiten für Bauträger und Gewerbeobjekte werden künftig als echte E-Rechnung verlangt, nicht als PDF. Sie rechnen Ihr Bad oder den Objektboden ab wie bisher, die ZUGFeRD-Daten entstehen im Hintergrund und stecken direkt in der PDF. Revisionssicher abgelegt, so wie es das Finanzamt verlangt — ohne dass Sie etwas umstellen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für Handwerker?
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können; das Ausstellen wird in den Folgejahren gestaffelt verpflichtend (für größere Betriebe früher). HandwerkerCRM erzeugt E-Rechnungen bereits heute automatisch mit.
Welches E-Rechnungs-Format nutzt HandwerkerCRM?
ZUGFeRD (Factur-X): eine ganz normale Rechnungs-PDF mit zusätzlich eingebetteten, maschinenlesbaren XML-Daten. Für die meisten Handwerksbetriebe ist das die passende Wahl, weil die Rechnung weiterhin als PDF lesbar bleibt. XRechnung ist das reine XML-Format, das vor allem öffentliche Auftraggeber verlangen.
Ist eine normale PDF-Rechnung schon eine E-Rechnung?
Nein. Eine reine PDF ist nur ein Bild der Rechnung. Eine echte E-Rechnung enthält strukturierte, maschinenlesbare Daten — genau die bettet HandwerkerCRM im ZUGFeRD-Format automatisch in Ihre Rechnung ein.
Eignet sich HandwerkerCRM als E-Rechnung für Fliesenlegerbetriebe?
Ja. Fliesenleger nutzen HandwerkerCRM genau dafür: ZUGFeRD-E-Rechnung automatisch in jeder PDF — die Pflicht ab 2025 entspannt erfüllt. Die Abläufe sind auf den Alltag im Fliesenleger-Handwerk zugeschnitten — vom ersten Termin bis zur bezahlten Rechnung. 30 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.